KL B4: Urteil vom 30.10.2018 zum Spielabbruch am 03.10.2018 Spfr. Hügelheim - VfR Hausen II
Eine weitere Presseerklärung vom Fußballbezirk Freiburg
Arno Heger, unsere Archivaufnahme zeigt ihn mit Bezirksmitarbeiter Bruno Trenkle, und sein Team haben in diesen Tagen reichlich Arbeit. Bild: SDP
Presseerklärung des Fußballbezirkes Freiburg
Am 03.10.2018 kam es in dem Verbandsspiel der Kreisliga B Staffel 4 zwischen den Sportfreunden Hügelheim und dem VfR Hausen II zu einem Spielabbruch. Ein Spieler des VfR Hausen II, welcher behauptete, er sei rassistisch beleidigt worden, hat heftig beim Schiedsrichter reklamiert.
Dieser hat den Spieler verwarnt. Der Spieler reklamierte weiter und erhielt die Gelb-Rote Karte. Trotz mehrfacher Aufforderung durch den Schiedsrichter, wollte der Spieler das Spielfeld nicht verlassen. Der Spieler wurde stattdessen immer aggressiver und bedrohte den Schiedsrichter. Er wollte darüber hinaus auf Spieler der Sportfreunde Hügelheim losgehen. Sowohl der Trainer des VfR Hausen II als auch mehrere Hausener Spieler haben versucht, den Spieler festzuhalten. Dieser riss sich immer wieder los. Der Schiedsrichter, welcher mehrfach auf die möglichen Konsequenzen (Spielabbruch) hingewiesen hatte, fühlte sich derart bedroht, dass er das Spiel abgebrochen hat.
Die Spruchkammer des Fußballbezirkes Freiburg hat mit Urteil vom 30.10.2018 (Urteil 314-18/19-BSG/FR) die Partie mit 0:3 Toren und 0 Punkten für den VfR Hausen II gemäß §§ 42 Ziffer 2 RufO, 46 Ziffer 2a Spielordnung als verloren und für die Sportfreunde Hügelheim mit 3:0 Toren und 3 Punkten als gewonnen gewertet. Darüber hinaus wurde dem VfR Hausen II eine Geldstrafe von € 50,00 wegen Verursachung eines Spielabbruches auferlegt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Arno Heger
Bezirksvorsitzender
Die Spruchkammer des Fußballbezirkes Freiburg hat mit Urteil vom 30.10.2018 (Urteil 314-18/19-BSG/FR) die Partie mit 0:3 Toren und 0 Punkten für den VfR Hausen II gemäß §§ 42 Ziffer 2 RufO, 46 Ziffer 2a Spielordnung als verloren und für die Sportfreunde Hügelheim mit 3:0 Toren und 3 Punkten als gewonnen gewertet. Darüber hinaus wurde dem VfR Hausen II eine Geldstrafe von € 50,00 wegen Verursachung eines Spielabbruches auferlegt.
Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass der Spieler des VfR Hausen II zuvor provoziert wurde, erhielt dieser lediglich eine Spielsperre von zwei Pflichtspielen bzw. einem halben Monat.
Arno Heger
Bezirksvorsitzender
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